Die Elemente der Menge {0,1} heißen Wahrheitswerte.
Eine Belegung oder Interpretation
ist eine Funktion
. Man erweitert
zu einer Funktion
wie folgt:
Für jede atomare Formel
ist .
Definition 1.9: Folgerbarkeit
Sei S eine Signatur, A eine Formelmenge und F eine
Formel, also
und . Aus A
folgt F, kurz
, falls für alle Interpretationen oder Belegungen
gilt: Falls
, dann .
Kalkül
Ein Kalkül ist eine Sammlung rein ``mechanisch`` anzuwendender
syntaktischer Umformungsregeln.
Der Begriff der Ableitbarkeit steht hier im Vordergrund. Die Ableitbarkeit
stützt sich auf die Syntax, die Folgerbarkeit nimmt Bezug zur Semantik
der Aussagenlogik. Eine Formel F ist aus einer Formelmenge A
ableitbar, falls man F aus A sowie gewissen logischen Axiomen
mittels einer Schlußfolgerungsregel, dem sog. Modus Ponens, erhalten
kann.
Definition 1.10: Logische
Axiome
Sei S eine Signatur und
.
heißt
Menge der logischen Axiome zur Signatur S.
Definition 1.11: Ableitbarkeit
Sei S eine Signatur,
und . F
ist aus A ableitbar, kurz
, falls es eine Folge
in gibt mit folgenden
Eigenschaften:
Für alle i = 1,...n gilt:
oder es gibt j < i und k < i mit
.
Eine solche Folge
heißt Ableitung von F aus A.
Wie kommt eine Ableitung von F aus A zustande?
Man darf eine schon erzeugte Ableitungsfolge um ein logisches Axiom sowie
um eine Formel aus A verlängern.
Kommt in einer schon erzeugten Ableitungsfolge eine Formel G und
eine Formel
vor, so darf die Folge um die Formel H verlängert werden. Diese
Art des Verlängerns heißt Modus
Ponens.
Mit dem Begriff der Ableitbarkeit hat man den Gehalt des Begriffs der Folgerbarkeit
vollständig erfaßt:
Satz 1.2: Korrektheit
Sei S eine Signatur,
. Dann gilt: Wenn
, dann .
Satz 1.3: Vollständigkeit
Sei S eine Signatur,
. Dann gilt: Wenn
, dann .
Resolution
Die Resolution ist eine einfach anzuwendende syntaktische Umformungsregel.
Hierbei wird in einem Schritt aus zwei Formeln, sofern sie die Voraussetzungen
für die Anwendung der Resolutionsregel erfüllen, eine dritte
Formel generiert, die dann als Eingabe in weitere Resolutionsschritte dienen
kann.
Definition 1.12: Resolution
Seien ,
und R Klauseln. Dann heißt R Resolvent von
und , falls
es ein Literal L gibt mit
und und R die
Form hat:
Hierbei ist
definiert als
Man kann diesen Sachverhalt in folgendem Diagramm darstellen:
...
Satz 1.4: Resolutionslemma
Sei F eine Formel in KNF, dargestellt als Klauselmenge. Ferner sei R
ein Resolvent zweier Klauseln
und in F. Dann
sind F und äquivalent.
Definition 1.13: Resolvent
Sei F eine Klauselmenge. Dann ist Res(F) definiert
als
Außerdem setze:
und schließlich sei
Satz 1.5: Resolutionssatz
der Aussagenlogik
Eine Klauselmenge Fist unerfüllbar, genau dann, wenn
Definition 1.14: Konsistenz
Sei S eine Signatur und
. A heißt konsistent, falls es keine Formel
gibt mit und
.
Definition 1.15: Vollständigkeit
Sei S eine Signatur und
. A heißt vollständig, falls für jedes
gilt: oder
.
Definition 1.16: Modell
Eine Interpretation heißt
ein Modell von A, wenn
, d.h. jede Formel
gilt unter der Belegung bzw. Interpretation
. Man schreibt auch:
, ist ein Modell
von A.
Falls für
eine Formel
, so schreibt man:
, d.h. ist
kein Modell fürG.
Definition 1.17: Minimales
Modell
Eine Interpretation heißt
ein minimales Modell von A, wenn
ein Modell von A ist und es keine Interpretation
gibt, die auch ein Modell von A ist und
. Man schreibt für das minimale Modell
.
Satz 1.6: Modell-Lemma
Sei S eine Signatur. Dann gilt: Zu jeder konsistenten Formelmenge A
gibt es ein Modell von A.
Definition 1.18: Erfüllbarkeit
Eine Formel F heißt erfüllbar, falls F mindestens
ein Modell besitzt, andernfalls heißt F unerfüllbar.
Eine Menge von Formeln A heißt erfüllbar, falls es
eine Belegung
gibt, die für jede Formel in A ein Modell ist.
Definition 1.19: Tautologie
Eine Formel F heißt gültig (oder Tautologie), falls jede
zu F passende Belegung ein Modell für F ist.
Schreibweise:
, falls F eine Tautologie ist und
, falls F keine Tautologie ist.